22. September 2020 | 12:24 Uhr
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Bund bittet Veranstalter für Gutscheinabsicherung zur Kasse

Nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen die Veranstalter bei der Ausgabe von Gutscheinen für abgesagte Reisen an deren Absicherung durch sogenannte Garantieprämien beteiligt werden. Die klammen Kassen der Veranstalter würden so zusätzlich belastet.

Gutschein Flugzeug Abendhimmel Foto iStock Stadtratte.jpg

Für abgesicherte Gutscheine wird wohl eine Garantieprämie fällig

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Wie das "Handelsblatt“ berichtet, sollen die Garantieprämien für große Veranstalter 0,25 Prozent und für kleinere Anbieter 0,15 Prozent des Wertes der Gutscheine betragen. Es geht also nicht um große Summen; doch angesichts der massiven wirtschaftlichen Probleme, in die die Unternehmen infolge der Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geraten sind, kann jeder zusätzliche Kostenblock zum Sargnagel werden.

Entsprechend harsch ist die Kritik des DRV an den Plänen. "Reiseveranstalter für die staatliche Garantie der Gutscheine zur Kasse zu bitten, ist absurd", zitiert das "Handelsblatt“ Präsident Norbert Fiebig. Dass die Bundesregierung die "unbeliebten“ Gutscheine mit einem Preisschild versehe, verdeutliche ihr "gravierendes Unverständnis" für die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in der Reisewirtschaft.

Der Bundestag hatte die "freiwillige" Gutscheinlösung nach längerem Hin und Her Anfang Juli beschlossen. Sie sieht vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden für abgesagte Reisen Gutscheine anbieten können, deren Wert der Bund für den Fall einer Insolvenz des Anbieters absichert. Die Kundenhaben die Wahl, ob sie den Gutschein akzeptieren oder ihr gezahltes Geld zurückerhalten wollen. Die Gutscheine gelten maximal bis Ende 2021, danach wird ihr Wert bei Nichteinlösung ausgezahlt. Besonders beliebt sind die Gutscheine nicht. Laut DRV entschieden sich bisher weniger als 20 Prozent der betroffenen Kunden dafür.

Christian Schmicke

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