Zwangs-Trinkgeld auf Kreuzfahrten ist ein verbindlicher Prei
Zwangs-Trinkgeld auf Kreuzfahrten ist ein verbindlicher Preisbestandteil: Die obligatorischen Tips müssen im Preis, der in der Werbung genannt wird, enthalten sein. Eine Fußnote reicht nicht aus, so das Berliner Kammergericht. cruisetricks.de