Wie das deutsche Reiserecht verkürzte
Wie das deutsche Reiserecht verkürzte oder ausgefallene Kreuzfahrten regelt: Eine Erstattung des Reisepreises gibt es für den Teil der Reise, der nicht stattgefunden hat. Ein Recht auf Schadenersatz hat ein Tourist, wenn der Veranstalter eine Mitschuld am Reisemangel trägt. cruisetricks.de