7. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Wer zu spät am Gate ist, hat keinen Entschädigungsanspruch

Das Boarding für den Flug zu einer Pauschalreise schloss 20 Minuten vor der Abflugzeit. Einen schriftlichen Hinweis darauf hatten die Kläger nicht erhalten. Da sie jährlich etwa eine Flugreise absolvierten, galten sie als durchschnittlich flugerfahren und somit treffe sie eine Mitschuld. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage abgewiesen. Juris

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