19. März 2015 | 17:57 Uhr
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Wenn Kinder kostenlos fliegen, haben

Wenn Kinder kostenlos fliegen, haben sie keinen Ausgleichsanspruch bei Verspätung: Eltern hatten für ihre unter zwei Jahre alte Tochter geklagt, weil ihr Rückflug von Palma de Mallorca nach München mehr als sechs Stunden verspätet war. Der Bundesgerichtshof lehnte das ab. Welt