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Wenn Kinder kostenlos fliegen, haben

Wenn Kinder kostenlos fliegen, haben sie keinen Ausgleichsanspruch bei Verspätung: Eltern hatten für ihre unter zwei Jahre alte Tochter geklagt, weil ihr Rückflug von Palma de Mallorca nach München mehr als sechs Stunden verspätet war. Der Bundesgerichtshof lehnte das ab.