24. März 2016 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Wenn das Hotel ein Flop ist

Mit dem Thema Reklamationen und Mängel im Hotel sowie der Anwendung der Frankfurter Tabelle hat sich Stiftung Warentest (Heft 4/2016) beschäftigt. Ärgernisse wie ein geschlossener Wellnessbereich, Bettwanzen oder ein mickriges Büffet können vor Gericht landen. Erste Ansprechpartner für Gäste sind dabei Rezeption oder Veranstalter. Test