16. Juni 2021 | 17:41 Uhr
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Weiter Quarantäne für alle Rückkehrer aus Variantengebieten

Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen nach der Einreise auch dann vierzehn Tage in Quarantäne, wenn sie einen vollständigen Corona-Impfschutz haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch und lehnte den Eilantrag eines aus Brasilien zurückgekehrten Ehepaars aus Neuss ab.

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Zur Begründung führte die Kammer aus, die in der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung festgelegte zweiwöchige Absonderungspflicht von Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, sei "nicht offensichtlich rechtswidrig“. Obwohl die Absonderungspflicht auch für vollständig Geimpfte gelte und eine Freitestungsmöglichkeit nicht vorgesehen sei, sei die Absonderung für einen Zeitraum von 14 Tagen nicht unverhältnismäßig und verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz.

Die Einschätzung der Bundesregierung, dass grenzüberschreitender Reiseverkehr zu zusätzlichen Infektionen, insbesondere auch mit besorgniserregenden Virusvarianten führen könne, sei ebenso wenig zu beanstanden wie die Einschätzung, dass Virusvarianten aufgrund ihrer erhöhten Übertragbarkeit und aufgrund der möglicherweise reduzierten Wirksamkeit der vorhandenen Impfstoffe besonders gefährlich seien. Es bestehe ein hohes öffentliches Interesse daran, die weitere Eintragung und Verbreitung dieser Virusvarianten in Deutschland zu verhindern, so die Richter weiter. Die den Reiserückkehrern abverlangten Einschränkungen müssten hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden. 

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