Vorsicht bei Werbung von verfügbaren Plätzen bei Buchungen
Vorsicht bei Werbung von verfügbaren Plätzen bei Buchungen: "Nur noch wenige Zimmer frei", "Flieger fast ausgebucht" heißt es zum Beispiel. Wenn eine solche Verknappung vorgetäuscht ist, droht eine Abmahnung wegen Irreführung der Verbraucher.