Verteuern Online-Portale die Hotelpreise?
Das Kartellamt ist der Auffassung, dass die OTAs durch die Bestpreisklausel verhindern, dass andernorts niedrigere Hotelraten angeboten werden können, zum Beispiel auf der Homepage des Hotels oder direkt vor Ort. Durch die Klausel wird es auch unmöglich, leer stehende Zimmer kurzfristig über Sonderangebote zu vermarkten. All das sei letztendlich nicht im Interesse des Verbrauchers. Kölner Stadtanzeiger