8. November 2017 | 10:00 Uhr
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Verspätungs-Entschädigung nach Vorfeld-Kollision

Auf dem Frankfurter Flughafen kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Flugzeug und einem Gepäckwagen. Die Ersatzmaschine verspätete sich deswegen am Zielort um 13 Stunden. Der Bundesgerichtshof sprach den Klägern eine Entschädigung zu, weil die Kollision kein außergewöhnlicher Umstand sei, der die Airline von der Zahlungspflicht befreie. Ein derartiger Zusammenstoß könne im normalen Betriebsablauf vorkommen. Biz Travel

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