3. Mai 2012 | 13:04 Uhr
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Verletzung von Menschenrechten im Urlaubsziel

Verletzung von Menschenrechten im Urlaubsziel kein Stornogrund: "Umfeldprobleme spielen keine Rolle und sind nicht Vertragsgegenstand", so der Reiserechtler Paul Degott vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine vor der Fußball-EM. augsburger-allgemeine.de

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