30. Oktober 2015 | 17:03 Uhr
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Veranstalter muss Urlauber bei Reisewarnung nicht direkt kon

Veranstalter muss Urlauber bei Reisewarnung nicht direkt kontaktieren: Bricht der Anbieter eine Reise wegen "höherer Gewalt" ab und verlegt den Rückflug vor, reicht es, wenn er dem Gast eine Notiz im Hotel hinterlegt, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Saarbrücker Zeitung

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