News für den Reisevertrieb

Veranstalter muss Urlauber bei Reisewarnung nicht direkt kon

Veranstalter muss Urlauber bei Reisewarnung nicht direkt kontaktieren: Bricht der Anbieter eine Reise wegen "höherer Gewalt" ab und verlegt den Rückflug vor, reicht es, wenn er dem Gast eine Notiz im Hotel hinterlegt, hat das Landgericht Frankfurt entschieden.