Veranstalter haftet nicht bei Sturz am Airport
Eine Pauschalurlauberin zog gegen ihren Reiseveranstalter vor Gericht, weil sie während einer Reise nach Gran Canaria im Flughafen von Las Palmas auf einem nassen Boden gestürzt war. Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage mit der Begründung ab, der Anbieter habe keinen Einfluss darauf, wie und wann das Airport-Reinigungspersonal seine Arbeiten ausführe. Airliners