Urteil zur Mindestumsteigezeit
Airlines müssen den Passagieren am Flughafen einen zusätzlichen Puffer zur Mindestumsteigezeit von einer Stunde einräumen. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. In dem Fall ging es um einen Flug von der Hansestadt über London nach New York mit einer Stunde Umsteigezeit. Die Maschine aus Hamburg startete 29 Minuten verspätet und der Kläger verpasste seinen Anschlussflug. Airliners