29. November 2019 | 17:35 Uhr
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Urteil: "Malle" bleibt geschützter Markenname

Wer den Begriff "Malle" kommerziell nutzt, darf das nicht ohne die Zustimmung eines Unternehmers aus Hilden in Nordrhein-Westfalen tun. Der hatte sich den Begriff schützen lassen und ging dann massenhaft gegen die Nutzung durch andere vor. Zu Recht, wie das Düsseldorfer Landgericht am Freitag urteilte.

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"Malle" bleibt ein geschützter Begriff

Der Begriff "Malle" ist als Marke geschützt und darf ohne Zustimmung des Inhabers nicht frei verwendet werden. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Freitag entschieden (Akteinzeichen: 38 O 96/19). In mehr als 100 einstweiligen Verfügungsverfahren war der Inhaber der Wortmarke, ein 55-jähriger Unternehmer aus Hilden bei Düsseldorf, gegen Veranstalter, etwa von "Malle-Partys“, vorgegangen.

Einige Unternehmen hatten sich dagegen gewehrt und argumentiert, als geografischer Begriff und Abkürzung für Mallorca könne "Malle" nicht als Marke geschützt werden. Das sah das Gericht allerdings anders. Das Europäischen Markenamt in Alicante habe die Marke eingetragen, und dass seit Februar 2019 ein Antrag auf Löschung der Marke vorliege, ändere daran nichts, urteilten die Richter.

Kommerzielle Nutzer des Begriffs müssen daher eine Lizenz für die Nutzung des Markennamens erwerben. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

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