Urlaub darf nicht einfach verfallen
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten rechtzeitig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen. Unterbleibt dies, können Arbeitnehmer ihren Anspruch nachträglich einfordern. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Unklar bleibt nach dem Urteil, ab wann der Hinweis als rechtzeitig erteilt gilt. Zeit