16. Januar 2017 | 10:00 Uhr
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Trockenfleisch gehört nicht ins Urlaubsgepäck

Nicht nur die Einfuhr exotischer Tier- oder Pflanzenarten, sondern auch von Fleisch, Aal und einigen anderen Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern ist verboten. Bei Kaviar sind nur 125 Gramm zollfrei. Ab 700 Euro Warenwert werden pauschal 17,5 Prozent Abgaben fällig. Test

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