Technischer Defekt gehört zum Flugbetrieb und Lebensrisiko
Pauschalreisende hatten einen Veranstalter nach Sinkflug und Zwischenlandung wegen technischen Defekts auf Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verklagt. Ohne Erfolg, denn solche Ereignisse gehören laut Urteil zum allgemeinen Lebensrisiko. Lediglich für die Verspätung am Zielort gab es von der Airline eine Entschädigung. Versicherungsjournal