28. Januar 2016 | 10:00 Uhr
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Strenge Regeln fürs Arbeitszimmer

Bei der steuerlichen Anerkennung der Kosten bleibt alles beim Alten. Denn nur wenn der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, kann man Kosten absetzen, so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes. Manager Magazin

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