10. Januar 2020 | 14:55 Uhr
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Staat soll sich Geld für Cook-Zahlungen zurückholen

Politiker von FDP, Grünen und SPD fordern, dass der Steuerzahler nicht auf den Kosten für die Rückerstattungen an Thomas-Cook-Kunden sitzenbleiben dürfe. Wenn es nicht möglich sei, die Kosten von den betroffenen Unternehmen zurückzufordern, müssten die Aufwendungen im nächsten Haushalt eingespart werden, heißt es beispielsweise von der FDP.

Insolvenz

Die Kosten für die Cook-Kompensation sollen im nächsten Haushalt eingespart werden, meinen Vertreter von FDP und Grünen.

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Die FDP verlangt nach Informationen des "Handelsblatts" von der Bundesregierung "sämtliche für die Entschädigung der Kundinnen und Kunden verwendeten Steuergelder in voller Höhe von den betroffenen Unternehmen zurückzufordern". Falls dies nicht oder nur zum Teil möglich sei, müssten diese Mehraufwendungen im nächsten Haushalt eingespart werden, sodass für die Steuerzahler "keine zusätzliche Belastung" entstehe.

Das sieht laut "Handelsblatt" auch der der Grünen-Abgeordnete Sven-Christian Kindler so. Wenn die Entschädigungszahlungen nicht vollständig von den verantwortlichen Unternehmen wiedergeholt werden könnten, sollte das Geld im nächsten Bundeshaushalt dafür an anderer Stelle eingespart werden, wird er zitiert. Dies solle "am besten mit Beteiligung der Reiseindustrie" erfolgen. Konkret spricht er sich für die Streichung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie aus.

Nach der Pleite von Thomas Cook kommt der Insolvenzversicherer Zurich lediglich für 17,5 Prozent des entstandenen Schadens bei der Kundschaft auf, den großen Rest will die Bundesregierung den Verbrauchern zurückerstatten. Strittig bleibt unterdessen, ob der Versicherer die Rückführungskosten in Höhe von knapp 60 Millionen Euro in die Haftungssumme von 110 Millionen Euro einbeziehen durfte. Die Versicherung beharrt darauf, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht Zurich dagegen mit insgesamt 170 Millionen Euro in der Pflicht. Notfalls will sie den Disput gerichtlich klären lassen.

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