Sprachbarriere ist kein Reisemangel
Spricht der Guide bei Landausflügen während einer Kreuzfahrt kein Deutsch, ist das kein Grund für die Erstattung eines Teils des Reisepreises, hat das Amtsgericht Rostock entschieden. Dabei handelte es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit. Geklagt hatte ein Teilnehmer einer 50-tägigen Seereise, die aus vier Teilstrecken bestand. Merkur