Schwelbrand ist außergewöhnlicher Umstand
Daher erhalten Passagiere auch keine Entschädigung, wenn sich ihre Maschine deshalb verspätet. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden. In dem konkreten Fall entzündete sich die Powerbank eines Gastes auf einem Flug von Düsseldorf nach Gran Canaria und der Pilot musste in Bordeaux notlanden.