Schlappe für Reiseveranstalter bei Gewerbesteuer
Das Finanzgericht Münster hat in einem Zwischenurteil grundsätzlich entschieden, das eingekaufte Hotelkontingente wie eine Miete anzusehen sind und damit versteuert werden müssen. Lediglich Nebenleistungen wie Verpflegung könnten heraus gerechnet werden. BTW und DRV halten das für realitätsfremd und befürchten ein "Bürokratiemonster". Jetzt sei die Politik gefragt, Klarheit zu schaffen. Touristik Aktuell, DRV