19. Februar 2016 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Schadenersatz für Arbeitgeber bei Flugverspätung

Eine Airline haftet grundsätzlich für Schäden, die durch die verspätete Mitarbeiter entstanden sind, urteilte der Europäische Gerichtshof. Gemäß des Montrealer Übereinkommens liegt der Höchstbetrag derzeit bei rund 5.000 Euro. Frankfurter Neue Presse

Anzeige