Saufgelage kein Grund für Kündigung
Saufgelage kein Grund für Kündigung seitens des Veranstalters: Damit müssten Anbieter von All-inclusive-Reisen rechnen, entschied das Amtsgericht Viersen. Ein Pärchen, das wegen Streitereien aus dem Hotel geflogen war und früher zurückfliegen musste, sah darin einen Reisemangel und bekam Recht. n-tv.de