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Reisende können laut Bundesgerichtshof bei Flugumbuchung En

Reisende können laut Bundesgerichtshof bei Flugumbuchung Entschädigung erhalten: Das gilt auch dann, wenn die Passagiere rechtzeitig informiert wurden. Urlauber hatten geklagt, weil ihr Flug in die Türkei zwei Wochen vor der Pauschalreise auf eine andere Uhrzeit verlegt wurde.