2. Februar 2015 | 12:02 Uhr
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Reederei haftet nicht automatisch bei Sturz im Dunkeln:

Reederei haftet nicht automatisch bei Sturz im Dunkeln: Eine Kreuzfahrerin war in einem nicht beleuchteten Abschnitt an Deck gestürzt und forderte Schmerzensgeld. Sie habe sich jedoch selbst in eine deutlich erkennbare Gefahr begeben, urteilte das Amtsgericht Rostock. Westfälische Nachrichten

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