Reederei darf Zutritt zu Kreuzfahrtschiffen
Reederei darf Zutritt zu Kreuzfahrtschiffen ohne Reisepass verweigern: Das hat das Amtsgericht Rostock entschieden. Weil der Reiseveranstalter vorab über die Notwendigkeit informiert hatte, lehnte das Gericht die Klage der Zurückgewiesenen auf Schadenersatz ab. MZ