News für den Reisevertrieb

Preisminderung für Kreuzfahrerin trotz Upgrade

Eine Frau hatte wegen ihrer Seekrankheit eine Balkonkabine mit Meerblick gebucht und wurde stattdessen in einer teureren Suite untergebracht, die keinen Balkon hatte. Sie klagte und das Amtsgericht Rostock gab ihr teilweise recht. Es sei ein Reisemangel, dass sie nicht die vertraglich zugesicherte Unterkunft erhalten habe; allerdings seien zehn und nicht wie gefordert 40 Prozent Ermäßigung angebracht.