21. Februar 2020 | 07:00 Uhr
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Preisminderung bei geändertem Abflugort

Verlegt der Reiseveranstalter eigenmächtig den Antrittsort der Reise, ist das laut Münchener Amtsgericht ein Reisemangel. Somit können Pauschalurlauber einen Teil ihres Geldes zurückverlangen. Geklagt hatte eine Familie, die eine Reise von Berlin aus in die Türkei gebucht hatte, dann aber von Leipzig aus fliegen musste. Aero

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