28. Mai 2014 | 14:17 Uhr
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Pauschalurlauber müssen Reiseleitung am Urlaubsort zu Fuß

Pauschalurlauber müssen Reiseleitung am Urlaubsort zu Fuß erreichen können: Das gilt, wenn der Veranstalter die Betreuung vor Ort zugesichert hat, bedeutet aber nicht, dass sie sich im selben Hotel befinden muss. lvz-online.de

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