Pauschalurlauber müssen Reiseleitung am Urlaubsort zu Fuß
Pauschalurlauber müssen Reiseleitung am Urlaubsort zu Fuß erreichen können: Das gilt, wenn der Veranstalter die Betreuung vor Ort zugesichert hat, bedeutet aber nicht, dass sie sich im selben Hotel befinden muss. lvz-online.de