Pauschale Freistellungen nach Kündigungen nicht zulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat pauschale Freistellungen in Arbeitsverträgen für unwirksam erklärt. Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist weiterarbeiten. Freistellungen führen oft zu Nachteilen wie Verlust des Dienstwagens. Eine Freistellung ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall wichtige Gründe nachweist, zum Beispiel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Spiegel