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Noro-Virus auf Kreuzfahrten ist kein Reisemangel:

Noro-Virus auf Kreuzfahrten ist kein Reisemangel: Eine dadurch bedingte Magen-Darm-Erkrankung gehöre zum "allgemeinen Lebensrisiko" und rechtfertige keine Reisepreisminderung oder Schadenersatz. Das entschied das Amtsgericht Rostock.