Mail-Accounts von Ex-Mitarbeitern können tabu sein:
Mail-Accounts von Ex-Mitarbeitern können tabu sein: Hat der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt, ist ihm der Zugriff auf das Postfach nach Ausscheiden des Mitarbeiters untersagt. Wer private Mails grundsätzlich verbietet, darf dagegen auf die geschäftlichen Accounts zugreifen. wiwo.de