News für den Reisevertrieb

Lufthansa erschwert Abtretung von Entschädigungsforderungen

Lufthansa habe die internen Richtlinien so geändert, dass Vollmachten für die Durchsetzung der EU-Fluggastrechte durch Dritte nicht mehr in digitaler Form akzeptiert würden, kritisiert der Lobbyverband der Portale zur Durchsetzung von Fluggastrechten, APRA. Kunden müssten die Vollmacht nun persönlich zur Post tragen.

"Das ist einer von vielen Schritten, die Airlines aktuell gehen, um die EU-Fluggastrechte einzuschränken", kritisiert Verbandsvertreter Christian Nielsen. Anlässlich der Coronakrise fährt er dabei besonders schweres Geschütz auf. Dass die Airlne-Kunden ihre Vollmachten nun postalisch verschicken müssten, gefährde deren Gesundheit, meint er: "Die Airline spielt hier offensichtlich mit der Angst und Gesundheit ihrer Kunden, um weniger Entschädigungen auszahlen zu müssen." Lufthansa versuche "gezielt, die Ausstellung solcher Vollmachten zu erschweren, um zu verhindern, dass Passagiere ihre Rechte wahrnehmen".

Für die Geldeintreiber, die von Provisionen für durchgesetzte Ansprüche leben, ist die aktuelle Corona-Krise ein Problem. Denn weil die aktuellen Flugausfälle nicht von den Fluggesellschaften zu verantworten sind, entfällt der Anspruch auf Schadensersatz. Verbandsvertreter Nielsen hofft nun, dass sich Airline-Kunden angesichts fehlender Ablenkung an frühere Flugausfälle und Verspätungen erinnern könnten. Schließlich könnten sie ihre Ansprüche drei Jahre lang rückwirkend geltend machen, sagt er: "Viele Menschen nutzen daher die Zeit zu Hause, um ihre Entschädigungsansprüche von vergangenen Flügen durchzusetzen." Vielleicht ist da doch der Wunsch der Vater des Gedanken.