4. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Klausel zu Vorerkrankung kann nichtig sein

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass bei Reiserücktrittsversicherungen die Bestimmungen zu Vorerkrankungen klar formuliert sein müssen. Der Kläger musste wegen eines Hexenschusses seine Reise stornieren. Er litt bereits vorher an einer chronischen Erkrankung der Wirbelsäule. Die Formulierung, dass Versicherungsleistungen aufgrund eines vorher bekannten "medizinischen Zustands" ausgeschlossen seien, akzeptierte das Gericht nicht. Daraus würde nicht deutlich, wie weit der Versicherungsschutz reiche. Trvl Counter

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