15. Juli 2013 | 15:54 Uhr
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Kinderlärm ist kein „minderungsrelevanter Reisemangel“:

Kinderlärm ist kein „minderungsrelevanter Reisemangel“: Ein Paar, das sich im Hotel auf Rhodos, das für Gäste ab 16 Jahren angeboten wurde, von Familien umgeben sah, wollte 80 Prozent Schadenersatz bekommen. Das Amtsgericht Hannover entschied, dass die von TUI gewährten 20 Prozent ausreichen. haz.de

 

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