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Keine ungefragte E-Mail-Werbung an Kunden:

Keine ungefragte E-Mail-Werbung an Kunden: Der Bundesgerichtshof gab einem Kläger Recht, der seiner Versicherung per Mail mitgeteilt hatte, dass er keine Werbung bekommen wolle. Wer künftig dagegen verstößt, dem droht ein hohes Ordnungsgeld.