22. Februar 2018 | 10:00 Uhr
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Keine Flugentschädigung bei Streik

Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, steht den Passagieren in der Regel keine Ausgleichszahlung zu. Ob der Streik arbeitsrechtlich zulässig war oder nicht, ist nicht von Bedeutung, so das Landgericht Frankfurt. Westfälische Nachrichten