17. November 2014 | 13:15 Uhr
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Keine Entschädigung wegen Zigarettenqualm auf

Keine Entschädigung wegen Zigarettenqualm auf Kreuzfahrtschiff: Weil er sich durch den Rauch an Deck des Schiffes gestört fühlte, verlangte ein Passagier 15 Prozent des Reisepreises zurück. Das Rostocker Amtsgericht wies die Klage aber zurück. Der Westen

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