Keine Entschädigung wegen Zigarettenqualm auf
Keine Entschädigung wegen Zigarettenqualm auf Kreuzfahrtschiff: Weil er sich durch den Rauch an Deck des Schiffes gestört fühlte, verlangte ein Passagier 15 Prozent des Reisepreises zurück. Das Rostocker Amtsgericht wies die Klage aber zurück.