Keine Entschädigung wegen Unruly Passenger
In dem beim Amtsgericht Frankfurt verhandelten Fall ging es um einen Flug aus der Dominikanischen Republik, der nach einem Stopp auf den Azoren wegen eines randalierenden Passagiers mit 17 Stunden Verspätung in Deutschland ankam. Dabei habe es sich um einen nicht zu kontrollierenden Ausnahmezustand gehandelt, so der Richter.