Keine Entschädigung bei Flugumbuchungen
Wenn eine Airline die Passagiere mindestens zwei Wochen vor Abflug informiert, steht ihnen keine Ausgleichszahlung zu. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf im Fall eines Kunden entschieden, dessen Flug von Entebbe um zehn Minuten verschoben wurde. Da er den Anschluss in Amsterdam nicht geschafft hätte, wurde er auf eine spätere Verbindung umgebucht.