Keine Ausgleichszahlung bei Streik der Vorfeldaufsicht:
Keine Ausgleichszahlung bei Streik der Vorfeldaufsicht: Es handele sich um einen außergewöhnlichen Umstand, urteilt das Amtsgericht Rüsselsheim. Im vorliegenden Fall steuerte die Airline wegen des Streiks einen anderen Flughafen an. Für die dadurch entstandene Verspätung muss sie nicht aufkommen. Airliners