24. Juni 2014 | 00:18 Uhr
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Kein Schmerzensgeld für abgebrochenes Waschbecken auf dem F

Kein Schmerzensgeld für abgebrochenes Waschbecken auf dem Fuß: Für den skurrilen Fall auf Fuerteventura muss der Veranstalter nicht zahlen. Er dürfe darauf vertrauen, dass europäische Unterkünfte technische Mindeststandards einhielten, meint das Münchner Amtsgericht. sueddeutsche.de

 

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