Kein Schmerzensgeld für abgebrochenes Waschbecken auf dem F
Kein Schmerzensgeld für abgebrochenes Waschbecken auf dem Fuß: Für den skurrilen Fall auf Fuerteventura muss der Veranstalter nicht zahlen. Er dürfe darauf vertrauen, dass europäische Unterkünfte technische Mindeststandards einhielten, meint das Münchner Amtsgericht. sueddeutsche.de