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Kein Schadenersatz bei Vogelschlag

Wenn sich ein Flugzeug wegen der Kollision mit einem Vogel verspätet, entsteht daraus kein Anspruch auf Schadensersatz, denn es handelst sich dabei, ähnlich wie bei einem Unwetter oder Vulkanausbruch um einen „außergewöhnlichen Umstand“. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) so entschieden.