16. November 2012 | 13:17 Uhr
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Kein Geld für verspäteten Anschlussflug

Kein Geld für verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU: Der BGH stellt fest, dass es nur Anspruch auf Ausgleich gibt, wenn ein Flug in der EU startet oder, im Fall einer europäischen Airline, hier landet. airliners.de

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