Kein Geld bei frühzeitiger Flugannullierung
Reisenden steht keine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht zu, wenn sie spätestens 14 Tage vor Reisebeginn über den Flugausfall informiert werden, so ein Urteil des Landgerichts Landshut. Die Richter billigten dem Kläger lediglich die Erstattung des Ticketpreises und die Mehrkosten für einen Ersatzflug zu. Focus