Wer mit der Bahn zum Flughafen fährt, muss mögliche Verspätungen einkalkulieren. Das Amtsgericht München verweigerte einem Paar die Erstattung eines Ersatzflugs nach Hurghada, nachdem es wegen einer Zugstörung den Abflug verpasst hatte. Die Verbindung hätte den Flughafen planmäßig nur 122 Minuten vor Abflug erreicht – gefordert waren 120 Minuten am Schalter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Zeit