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Kein Ausgleich für gestrichene Rückflüge aus Ägypten:

Kein Ausgleich für gestrichene Rückflüge aus Ägypten: Herrschen in einem Urlaubsland schwere politische Unruhen, muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn sie die Verbindung nach Deutschland annulliert. Der außergewöhnliche Umstand entbindet sie davon, so das Amtsgericht Rüsselsheim.