7. Dezember 2015 | 12:51 Uhr
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Kein Ausgleich für gestrichene Rückflüge aus Ägypten:

Kein Ausgleich für gestrichene Rückflüge aus Ägypten: Herrschen in einem Urlaubsland schwere politische Unruhen, muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn sie die Verbindung nach Deutschland annulliert. Der außergewöhnliche Umstand entbindet sie davon, so das Amtsgericht Rüsselsheim. Süddeutsche

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