Kein Ausgleich für gestrichene Rückflüge aus Ägypten:
Kein Ausgleich für gestrichene Rückflüge aus Ägypten: Herrschen in einem Urlaubsland schwere politische Unruhen, muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn sie die Verbindung nach Deutschland annulliert. Der außergewöhnliche Umstand entbindet sie davon, so das Amtsgericht Rüsselsheim.