Impressum auf Facebook muss deutlich gekennzeichnet sein
Impressum auf Facebook muss deutlich gekennzeichnet sein: So reicht der Begriff 'Info' laut Oberlandesgericht Düsseldorf nicht aus, um auf die Identität, Anschrift und den Handelsregistereintrag eines Unternehmens zu verweisen. Vielmehr muss der Anbieter leicht verständliche Begriffe wie 'Kontakt' oder 'Impressum' wählen. haufe.de